Lehrlingsmediation

Z´sam raufen oder trennen?

Lehrlingskündigung – Lehrlingsmediation

SOS!

Stress mit dem Lehrling? Mediation hilft!

Ein Kaktus ist weniger stachelig und picksig als die Zusammenarbeit mit Ihrem Lehrling? Sie sprechen nicht dieselbe Sprache? Dauernd Probleme mit dem Lehrling? Die Leistung könnte besser sein? Alles Reden hilft nicht? Sie fragen sich, wie das weiter gehen soll?

Die gute Nachricht: Das können wir ändern!

Ich weiß Abhilfe, wenn´s beim „Miteinander“ hakt. 

Was nach Kündigung aussieht, muss nicht unbedingt eine werden!

Mit Mediation und Klärungsgespräch finden Sie heraus, was es braucht, damit die Zusammenarbeit funktioniert. Möglicherweise stellen Sie fest, dass die Trennung die bessere Lösung ist. Auf jeden Fall haben Sie und Ihr Lehrling danach Klarheit. Damit treffen Sie die richtige Entscheidung.

Anruf oder Mail und los geht´s.

0677 / 635 19 736  oder  post@streitwerkstatt.at

ANPACKEN statt AUSHALTEN!

Häufige Fragen zum Thema „Lehrlingsmediation“:

 

Was ist eine Lehrlingsmediation?

 

Die Lehrlingsmediation ist eine von einer/m Mediator*in angeleitete Aussprache. Die Beteiligten sind der Lehrling und der /die Lehrberechtigte. Eltern, eine Vertrauensperson und eventuell andere Beteiligte können (müssen) beigezogen werden.

Die Lehrlingsmediation ist vom Gesetz vorgeschrieben, wenn eine außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses angedacht wird. Sie muss aber nicht zwangsweise die Auflösung zur Folge haben. In der Mediation wird herausgearbeitet, woran es in der Zusammenarbeit hapert. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse, kann eine solide Entscheidung getroffen werden. Sprechen sich beide Seiten für eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses aus, wird eine Vereinbarung mit neuen  Regeln der Zusammenarbeit geschlossen. Kommt man zu dem Schluss, dass die Auflösung des Lehrverhältnisses der bessere Weg ist, dann trennt man sich wertschätzend mit Handshake.

Jeder gewinnt durch diesen Prozess. In einer Ausbildung zu verharren, die nicht passt, ist kein guter Start ins Berufsleben. Einen Lehrling auszubilden, dessen Talente andere sind, als jene die, die Lehrstelle erfordert macht wenig Freude. Ebenso, wenn man auf menschlicher Ebene keine Basis findet. Auch ein sorgsames Auswahlverfahren kann nicht alles vorhersagen. Manches zeigt sich erst beim täglichen Tun.

 

§ 15a Berufsausbildungsgesetz (BAG): Ausbildungsübertritt

 

Dieser Paragraph des Berufsausbildungsgesetzes regelt die Fristen und Modalitäten der außerordentlichen Auflösung des Lehrverhältnisses, dem sogenannten Ausbildungsübertritt.

 

Wann muss die Lehrlingsmediation gemacht werden?

 

Wenn der Lehrberechtigte die außerordentliche Lösung des Lehrverhältnisses in Erwägung zieht, schreibt § 15a BAG zwingend die Mediation vor. Erklärt der Lehrling jedoch, dass er auf das Mediationsverfahren verzichtet, kann diese unterbleiben.

 

Kann jede Mediatorin die Lehrlingsmediation machen?

 

Nein. Nur ein eingetragener Mediator darf die Lehrlingsmediation machen. Eingetragene Mediatorinnen sind auf der Liste des BMJ zu finden. Ist ein Mediator eingetragen, genießen Sie als Klientin zusätzlichen Schutz bezüglich Verschwiegenheit und Fristenhemmung. Zusätzlich dürfen Sie darauf vertrauen, dass es sich um eine Mediatorin handelt, die Mediation laufend ausübt und demgemäß Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite stehen wird.

 

Was muss beachtet werden?

 

Sie müssen vor allem die Fristen (siehe Übersicht) beachten. Zu dem muss der Lehrling die Möglichkeit haben, den Mediator auszuwählen. Das heißt, es müssen dem Lehrling, zwei weitere Vorschläge gemacht werden, wenn die erste Mediatorin abgelehnt wird. Am besten Sie wenden sich frühzeitig an die Mediatorin und informieren sich. So übersehen Sie nichts.

 

Wann ist die Lehrlingsmediation sinnvoll?

 

Immer, wenn es mit dem Lehrling nicht glatt läuft. Meine klare Empfehlung ist es, nicht so lange zu warten bis das Gesetz sagt, dass sie zu machen ist. Sie sparen sich eine Menge Nerven, Aufwand und Kosten, wenn Sie bei Problemen eine Aussprache unter professioneller Anleitung nutzen. Der Output ist wertvoll und lässt Sie schneller und effizienter handeln.

 

Wobei hilft sie?

 

Die Lehrlingsmediation bzw. das Klärungsgespräch hilft, wenn die Gespräche miteinander nichts mehr bringen. Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Botschaften kommen beim Lehrling nicht an. Wenn Sie Ihren Lehrling nicht verstehen können. Wenn es Ihnen schwer fällt die richtigen Wort zu finden und Sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt, aber keinen erklärbaren Grund dafür finden können. Durch den externen Profi ist das Gesprächsklima sofort positiv verändert. Sie hören einander oft das erste Mal richtig. Der Experte führt Sie so durch das Gespräch, dass die Dinge zur Sprache kommen, um die es wirklich geht. Dinge, die gerne im Verborgenen bleiben, wenn sie nicht an die Oberfläche gebeten werden. Klärungsgespräch und Mediation sind immer aufschlussreich und werden als Gewinn für beide Seiten empfunden.

 

Ich rede mit meinem Lehrling jeden Tag. Warum sollte das Gespräch in der Mediation etwas verändern?

 

Ihre täglichen Gespräche sind ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit. Diese Gespräche werden allerdings zur Routine. Wenn Ihr Lehrling zum xten Mal von Ihnen dasselbe hört, geht es vermutlich beim einen Ohr rein und beim anderen raus. Das liegt nicht daran, dass Ihr Lehrling unerhört ist, sondern es ist einfach menschlich.

Wenn es im Miteinander schwierig wird, wird das „sachliche“ Zuhören fast unmöglich. Immer mehr „Zwischenmenschliches“ steht im Weg und verändert den sachlichen Inhalt. Mit jedem Wort wird Ärger, Frust und Unzufriedenheit mitgeschickt. Schnell empfinden beide Seiten fehlende Wertschätzung, Respektlosigkeit, verlieren die Freude am Gemeinsamen bis zuletzt Hoffnungslosigkeit eintritt. Mit diesem zwischenmenschlichen Ballast klappt kein vernünftiges Gespräch mehr.

Jetzt braucht es eine Expertin, die den Ballast für Sie in bearbeitbare Häppchen packt. Einen Profi, der die Botschaften wieder hörbar macht und die emotionalen Differenzen auflösbar. Dafür gibt es eingetragene Mediatorinnen. Menschen, die ausgebildet sind, zwischen den Zeilen zu lesen, zu deeskalieren, Gespräche zu ermöglichen und auf Fairness und Chancengleichheit zu achten. Mediatoren sind die Experten für Gesprächsblockaden & eskalierende Kommunikation.

 

Was kann in einer Mediationsvereinbarung geregelt werden?

 

Die Mediationsvereinbarung ist ein wundervolles Werkzeug. Sie ist so flexibel, wie das Zusammenspiel zwischen Lehrling und Lehrberechtigten. Ihre inhaltlichen Grenzen findet sie im Gesetz. Es darf nichts vereinbart werden, das dem Gesetz widersprechen würde.

Die Mediationsvereinbarung enthält die Regeln für die künftige Zusammenarbeit und sämtliche Vereinbarungen die gemeinsam in der Mediation erarbeitet wurden. Sie gibt dem Zwischenmenschlichen Ausdruck und unterstreicht seine Wertigkeit. Die Schriftlichkeit unterstützt die nachhaltige Wirkung der getroffenen Vereinbarungen. Sie wird von allen Beteiligte unterzeichnet.

 

Was passiert, wenn trotz Mediation die Leistung schlecht bleibt?

 

Die Erfahrung zeigt, dass dieser Fall die absolute Ausnahme ist. Manchmal ist die Zeit für eine gründliche Erörterung zu knapp bemessen. Dann besteht das Risiko, dass die Entscheidung für ein Fortführen oder Auflösen des Lehrverhältnisses aufgrund eines oberflächlichen Eindrucks getroffen wird. Ich rate dazu, sich lieber ein paar Stunden länger miteinander auseinanderzusetzen, als danach festzustellen, dass nicht alles geklärt wurde. Es bleibt einem nämlich nicht erspart.

Eine einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses steht ohnehin immer zur Verfügung.

Folgende Fristen sind zu beachten:

LEHRVERHÄLTNIS (LV) außerordentliche Lösung (ao) Einseitige Erklärung  des/der Lehrberechtigten o. des Lehrlings
LV endet mit dem  Ablauf des letzten Tages des 12. Monats 1 Monat davor
LV endet mit dem Ablauf des letzten Tages des 24. Monats  1 Monat davor

 

Erklärung über die Absicht der ao Lösung und der Mediation durch den Lehrberechtigten Auftrag für die Mediation Zwingendes Ende der Mediation (mind. 1 Termin)
Ende des 9. Monats (Ende 12 Monate) Ende des 10. Monats 5 Werktage vor Ende des 11. Monats
Ende des 21. Monats (Ende 24 Monate) Ende des 22. Monats 5 Werktage vor Ende des 23. Monats

ANPACKEN

AUSHALTEN

Ich freue mich auf Ihren Anruf!

0677 / 635 19 736

Streit.Werk.Statt - MEDIATION für Dich & Deine Liebe(n) / © Silke Pauritsch 2023
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner